Unterhaltsberechnung und Zugewinnausgleich berechnen

Wenn Sie eine Trennung oder Scheidung von Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin erwägen, müssen Sie sich mit den in diesem Zusammenhang stehenden familienrechtlichen Themen auseinandersetzen. Insbesondere die zukünftigen wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt es hierbei zu beachten. Doch auch im Vorfeld einer Heirat oder während der Ehe sollte man sich über die dadurch ergebenden familienrechtlichen Konsequenzen im Klaren sein. Wenden Sie sich für eine Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, suchen Sie nach einem Fachanwalt für Familienrecht im Anwaltsverzeichnis oder nehmen Sie direkt Kontakt auf mit:

Regelung des Güterstands im Ehevertrag:
Der gesetzliche Güterstand bei Eheschließung ist die Zugewinngemeinschaft. Einen anderen Güterstand wie z.B. eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft können Ehegatten im Rahmen eines notariellen Ehevertrages wählen. Im Ehevertrag können zudem die Vorteile der Gütertrennung mit den erbrechtlichen Vorteilen der Zugewinngemeinschaft verbunden werden. Die Ehegatten können außerdem weitere Regelungen treffen soweit sie nicht im Widerspruch mit den Vorschriften zum gewählten Güterstand stehen.

Im Falle einer Ehescheidung oder vor Abschluss eines Ehevertrages ist eine profunde juristische Beratung unersetzbar. Trotzdem kann es hilfreich sein, sich schon vorab einen Überblick über künftige finanzielle Belastungen zu verschaffen. Hierzu sind insbesondere der Zugewinn und der sich daraus ergebende Zugewinnausgleich bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und mögliche Unterhaltszahlungen zu berechnen. Die Regelung des Zugewinns und des Zugewinnausgleichs sowie der Unterhaltszahlungen sind Teil der Scheidungsfolgen. Eine Zugewinnausgleichszahlung und Unterhaltszahlungen können im Rahmen der Scheidung gefordert werden, eine solche Reglung ist aber nicht zwingend. Diese Rechner ermöglichen Ihnen online Ihre persönliche zukünftige finanzielle Situation einzuschätzen.

Berechnung von Zugewinn und Zugewinnausgleich:
Die meisten Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Am Ende einer Ehe besteht als eine der Scheidungsfolgen ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Der Zugewinn berechnet sich für jeden Ehegatten getrennt - aus der Differenz von Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags und Anfangsvermögen bei Eheschließung. Die Wertsteigerung des Anfangsvermögens wird durch Indexierung berücksichtigt.

Unterhaltsrechner zur Berechnung von Kindes- Und Ehegattenunterhalt:
Zu den Unterhaltszahlungen gehören der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt wird unterschieden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Grundlage für die Unterhaltsberechnung der zu fordernden Unterhaltszahlungen ist das unterhaltsrelevante Einkommen. Der Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt ist von dem Ehegatten zu zahlen, der mehr verdient. Der Kindesunterhalt ist an den Elternteil zu zahlen, der die Kinder betreut. Wenn kein Schwerpunkt der tatsächlichen Betreuung gegeben ist, handelt es sich um das Wechselmodell, bei dem beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.

Scheidungskostenrechner zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten:
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung? Die Kosten für ein Scheidungsverfahren setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten und be­rech­nen sich nach dem Ver­fah­rens­wert. Mit diesem Scheidungskostenrechner erhalten Sie Auskunft darüber, welche Kosten zu erwarten sind.

Kindergeldrechner zur Berechnung der Kindergeld Höhe:
Die Kindergeld Höhe wird bei der Berechnung vom Kindesunterhalt berücksichtigt. Der Anspruch des Kindergeldes hängt ab vom Alter des Kindes, die Höhe von der Anzahl der Kinder. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. In den Hinweisen zum Kindergeldrechner wird ausgeführt, unter welchen Bedingungen für ein volljähriges Kind ab 18 Jahre Kindergeld gezahlt wird.

Inflationsrechner zur Berechnung der Preissteigerung:
Die Preissteigerung wird bei der Berechnung von Zugewinn und Zugewinnausgleich berücksichtigt (Indexierung) und basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Mit dem Inflationsrechner erhalten Sie Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte im Laufe der Zeit auf Basis der Preissteigerung in Deutschland entwickelt haben.